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Foldingbro als Zollgrenze

Der Ort Foldingbro hat seinen Namen von der Brücke beim Ort Folding (dänisch: Folding Bro), die in alter Zeit das Kirchspiel Folding im Königreich Dänemark mit dem Herzogtum Schleswig auf der anderen Seite der Kongeå verband.

Folding Bro war eine der wenigen Stellen an der Zollgrenze, wo der Warenverkehr über die Grenze erlaubt war. Daher war Foldingbro ein natürlicher Ort für eine Rast der Reisenden. Bereits im ältesten bekannten Dokument, in dem der Name Foldingbro auftaucht, wird ein an dieser Stelle liegendes Wirtshaus erwähnt.

Königlicher Befehl
Lange gab es keine richtige Grenzkontrolle, doch 1570 erteilte der König den Befehl, dass im Gasthof von Foldingbro künftig ein Brückenwächter wohnen sollte, der die Aufgabe hatte, zu kontrollieren, dass nur Vieh über die Brücke getrieben wurde, für das Zoll entrichtet worden war.

Mit Ausnahme der kurzen Zeit von 1850 bis 1864, wo die Zollgrenze nach Süden verlegt worden war, gab es somit von 1570 bis zur Wiedervereinigung 1920 eine Zollkontrolle bei Foldingbro.

Bis 1790, als Foldingbro eine richtige Zollkontrollstelle erhielt, beschränkte sich die Kontrolle jedoch darauf, dass der Brückenwächter das Vieh zählte, das über die Grenze ausgeführt werden sollte und dann einen Passierschein ausstellte. Der Zoll musste in Ribe bezahlt werden.

Doppelrolle
Meist war der Brückenwächter, der die Zollkontrolle durchführte, zugleich auch Inhaber der Gaststätte. Man kann sich leicht vorstellen, welche Probleme diese Doppelrolle mit sich brachte, da er die Reisenden sowohl kontrollieren sollte als auch bewirten wollte. Dieses System muss unweigerlich dazu geführt haben, dass die Kontrollen bisweilen recht nachlässig durchgeführt wurden.

Als 1784 Maßnahmen ergriffen werden sollten, um bei Foldingbro die Zollerhebung wirkungsvoller zu machen, stellte man fest, dass der Hof des Brückenwächters über Tore verfügte, durch die Schmuggler das Vieh am Zollposten, der im Hauptgebäude lag, vorbei führen konnten. Im Bericht wurde angedeutet, dass der Brückenwächter dies bewusst so eingerichtet hatte, damit er guten Gewissens „schwören konnte, dass nichts unerlaubt die königliche Zollstelle passiert hatte“.

Berittene Zollinspektoren
1790 zog man die Konsequenzen und schafft die Stelle des Brückenwächters ab. Stattdessen wurde auf dem zur Gaststätte gehörenden Hof ein richtiger Zollposten eingerichtet, den die Krone vom seinerzeitigen Brückenwächter und Gastwirt kaufte. Es gab hier einen Zöllner, einen Kontrolleur und jemanden, um den Schlagbaum zu bedienen.

Der Zollwächter musst ein Pferd halten und einen vereidigten Helfer im Dienst haben. Außerdem wurden 10 berittene Patrouillenbeamte eingestellt. Die neu eingestellten Wächter und Beamten sollten von einem neuen Zollaufseher in Foldingbro und seinen Kollegen in Ribe und Kolding geleitet werden.

Korruption unter den Zöllnern
Eine 1817 durchgeführte Untersuchung ergab, dass Korruption praktisch beim gesamten Zollpersonal verbreitet war. Im daraufhin durchgeführten Strafprozess wurden sowohl der Zöllner von Foldingbro selbst als auch sein Kontrolleur zu lebenslanger Zwangsarbeit im Zuchthaus von Viborg verurteilt.

Einige Jahre später versuchte man das Problem zu lösen, indem man einen Zollkassierer einstellte. Die Zollaufsicht hingegen sollte jetzt von einem Grenzzollaufseher durchgeführt werden. Hierdurch hoffte man, die Gefahr der Korruption verringern zu können. Doch schon nach drei Jahren stellt man in den Büchern des Kassierers Fehlbeträge fest, woraufhin er seine Stellung verlor.

Erst nach der Niederlage im Krieg von 1864 wurde bei Foldingbro eine effiziente Zollkontrolle eingeführt.

Autor: Peter Munch Jensen, ehemaliger Museumsinspektor des Museums Sønderskov