Kongeå als Zollgrenze
Die Kongeå wurde bis etwa 1700 Skodborg Å genannnt. Ab dem Mittelalter bildete die Kongeå die Grenze zwischen dem Herzogtum Schleswig und dem Königreich Dänemark. Allerdings gehörten Ribe und seine Umgebung zum Königreich und jahrhundertelang gab es verschiedene königliche Enklaven auf schleswigschem Gebiet.
Im Osten folgte die Grenze etwa dem Kolding Fjord, einem Teil der Kolding Å und der Seest Mølleå, bis sie die seinerzeitige Skodborg Å erreichte. Auch hier gab es mehrere königliche Enklaven südlich der Wasserläufe. Die Größe dieser Enklaven änderte sich im Laufe der Zeit mehrfach, so dass nicht selten unklar war, wo die Grenze genau verlief.
Umfassender Schmuggel
Der Zoll konnte nicht an der Grenze entrichtet werden, sondern ausschließlich in Ribe oder Kolding. Hier bezahlte man Zoll für die Pferde und Ochsen, die in den Süden exportiert wurden.
Um Schmuggel zu verhindern, durfte man nur an drei Stellen das Vieh über die Grenze führen, nämlich bei Gredstedbro, Foldingbro und Kolding. Bei Gredstedbro und Foldingbro wurden in der Zeit von Frederik II. (16. Jh.) Brückenwächter angestellt, die das Vieh zählen mussten, das über die Brücken getrieben wurde und einen Passierschein ausstellten. Der Zoll musste weiterhin in Ribe entrichtet werden.
So funktionierte das System über Jahrhunderte. Oder richtiger: Es funktionierte nicht, denn es gab einen umfassenden Schmuggel.
Berittene Zollinspektoren
Christian IV. führte in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts berittene Zollinspektoren ein, die an der Grenze patrouillierten. Diese wurden 1760 von 10 fest stationierten Zollwachen abgelöst. Keines dieser Systeme konnte das Problem des Schmuggels lösen.
1790 wurden dann Wächter in vier neuen Kontrollstellen stationiert, nämlich in Ejstrup, Dollerup, Skodborghus und Vilslev. Der Zollwächter musst ein Pferd halten und einen vereidigten Helfer im Dienst haben. Außerdem wurden 10 berittene Patrouillenbeamte eingestellt.
Verbreitete Korruption
Die neu eingestellten Wächter und Beamten sollten von einem neuen Zollaufseher in Foldingbro und seinen Kollegen in Ribe und Kolding geleitet werden. Doch auch dieser Regelung war kein Erfolg beschieden. Eine 1817 durchgeführte Untersuchung ergab, dass Korruption praktisch beim gesamten Zollpersonal verbreitet war.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts fanden die Ideen des freien Handels auch in Dänemark zunehmend Anhänger. Daher wurde im Januar 1851 die Zollgrenze aufgehoben. Nach der Niederlage von 1864 wurde sie jedoch wieder eingeführt.
Autor: Peter Munch Jensen, ehemaliger Museumsinspektor des Museums Sønderskov